#intern
28.07.2024 10:00 von ols #intern
LG bei 1live Aktion von Daniel Danger
Die LG war am gestrigen Samstag bei 1live - Daniel Danger hatte Wuppertal besucht und in der Stadt mit den meisten Treppen in NRW die Aufgaben, von 9 bis 14 Uhr 12.000 Stufen zu laufen.Die LG hat ihn dabei vor allem an der Kurt-Lange-Treppe unterstützt, und so war Daniel Danger schon weit vor der Zeit fertig (und fertig!)
Tolle Aktion, hat Spaß gemacht - und die LG war im Radio, inkl. Kniehebellauf-Tipps von Samuel :)
27.05.2024 08:45 von ols #intern
LG Sportabzeichen Sommerfest
Am Samstag 25. Mai hat die LG im Sommerfest auf dem Sportplatz Oberbergische Straße gefeiert, mit einer wilden Mischung aus Grillen, Spaß, Familie - und der Möglichkeit, das Sportabzeichen zu machen (oder wenigstens anzufangen). Etwa 40 Leute hatten sich so eingefunden zum Plaudern und Weitspringen, Bierchen trinken und 3000m laufen, Kuchen essen und sprinten. Und der 2kg Medizinball wurde so weit geworfen wie es ging! Selbst das Wetter spielte mit.16 Erwachsene und Kinder zwischen 4 und 78 Jahren haben das Sportabzeichen angefangen, 12 davon sogar am gleichen Tag fertig gemacht (überwiegend in Gold). Fröhliche Gesichter, tolle Rückmeldungen - danke :)
mehr Bilder
21.05.2022 10:44 von ols #intern
neuer LG Vorstand gewählt
Auf der Mitgliederversammlung der Laufgemeinschaft Wuppertal wurde ein neuer Vorstand gewählt. Wir danken Jürgen Zilian für 10 Jahre toller und lustiger Arbeit als 1. Vorsitzender. Am Freitag 20. Mai 2022 hat er auf eigenen Wunsch den Staffelstab abgegeben und an den neuen frisch gewählten 1. Vorsitzenden Frank Ewoldt weitergereicht (Foto). Schatzmeisterin bleibt Corinna Mertens. Die beiden werden im Vorstand tatkräftig unterstützt von Ben Lehmbach, Samuel Ebner, Andreas Gehla, Oliver Seyffert, Jürgen Zilian und Michael Ebeling.
27.03.2021 09:40 von ols #intern
Buff Sternlauf
27. März 2021 - geschafft: 2 / 78Rundmail, Start der Planung. Wo muss der Buff hin?
Übersicht
Verteilung West
Verteilung Ost
28. März 2021 - im Ziel: 2 / 78
Dieses Tuch soll an alle laufend verteilt werden:
Keine 24h später brummt hier die Hütte. 15 Boten haben sich gemeldet und schwärmen schon aus, Kontakte reaktiviert, Bezirke übernommen, viele viele Mails geschrieben - und bereits 66 / 78 Empfänger eingeplant!
Andreas verteilt die Tücher von Küllenhahn aus, er schreibt: "Also ich gebe jetzt 15 an Corinna raus, 20 weitere nimmt sie für Michael mit, 7 gehen an Pete, 1 Tuch hat Jochen"
29. März 2021 - im Ziel: 6 / 78
Übergabe von 32 Tüchern für "Verteilung Ost":
73 / 78 sind als Empfänger bereits von Boten eingeplant (94%), Boten laufen hin und her, Küllenhahn wurde schon mehrmals angelaufen. Immer mehr Gebiete werden erschlossen, aus Aussenbereich eingeplant - Hattingen z.B. mit dem Rad, Hückeswagen wahrscheinlich sogar laufend. Immer mehr melden sich auch als Boten, es ist ein herrliches, kreatives Chaos :-)
30. März 2021 - im Ziel: 17 / 78 (22%)
weitere Übergaben - und vor allem: alle Laufwege sind inzw. verplant, also 78 / 78 Leuten - 100%!
2. April 2021 - im Ziel: 24 / 78 (31%)
Weil wir so schnell sind, sind die Bilder leicht verwackelt ;) Am Wochenende ist einiges geplant, jetzt wird erstmal richtig über die gesamte Karte verteilt!
4. April 2021 - im Ziel: 37 / 78 (47%)
Fast 50% schon! Bis nach Hattingen wurde inzwischen Rad gefahren, sonst von Bote zu Bote gelaufen. Ich konnte selbst heute 2 Oster-Pakete vor die Tür legen. 2-3 Adressen haben sich inzw. als veraltet herausgestellt, versteckte Ostereier für die Orga sozusagen. Es läuft!
6. April 2021 - im Ziel: 42 / 78 (54%)
9. April 2021 - im Ziel: 56 / 78 (72%)
nur noch 22 to go - davon überraschenderweise 5 mit unklarer Adressenlage, da müssen wir mal forschen ... also aktuell nur noch 17 in der Zustellung bzw. Planung.
11. April 2021 - im Ziel: 59 / 78 (76%)
15. April 2021 - im Ziel: 62 / 78 (80%)
Jetzt sind nur noch ein paar vereinzelte übrig ... einige haben keine Briefkästen draussen, da ist der Erstzustellung gescheitert ... die restlichen paar können jetzt also noch etwas dauern :)
18. April 2021 - im Ziel: 63 / 78 (81%)
Hey, am Wochenende hat es "mein" Tuch nach Köln geschafft: von Andreas über Corinna zu Michael und Desi, über die Nordbahntrasse zu mir gelaufen, mit dem Rad in die Hildener Heide, dort an Ralf übergeben, und er mit dem Rad nach Köln! Yeah!
10. Mai 2021
Und noch immer werden einzelne Tücher im Land verteilt - zur großen Freude aller großen und kleinen Beteiligten! <3
07.09.2014 15:02 von Olzo #intern
Satzung 2001
Satzung der "LG Wuppertal e.V." § 1 Name und Sitz des Vereins (1) Der Verein führt den Namen "Laufgemeinschaft Wuppertal", nachfolgend auch "LG Wuppertal" oder LG abgekürzt. (2) Der Verein wird in das Vereinsregister beim Amtsgericht Wuppertal eingetragen. Nach der Eintragung führt er den Zusatz "eingetragener Verein", in der abgekürzten Form "e.V.". (3) Der Verein will Mitglied des zuständigen Landesverbandes und des entsprechenden nationalen Deutschen Leichtathletikverbandes (DLV) werden und diese Mitgliedschaft beibehalten. (4) Sitz der LG ist Wuppertal. (5) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. § 2 Zweck des Vereins (1) Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports, insbesondere der Leichtathletik und des Lauf- und Ausdauersports. Die Leichtathletik in Wuppertal soll gefördert und dem Breiten- und Spitzensport in den Vereinen Impulse gegeben werden. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch Ausübung, Pflege und Förderung sportlicher Übungen und Leistungen. (2) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. (3) Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (4) Vereinsämter sind ehrenamtlich auszuüben. Überschreiten die anfallenden Arbeiten das zumutbare Maß der ehrenamtlichen Tätigkeit, können hauptamtliche Kräfte eingesetzt werden. (5) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. § 3 Mitgliedschaft (1) Mitglied der LG können Sportinteressierte (natürliche Personen), gemeinnützige Sportvereine (juristische Personen) und sonstige Einrichtungen sein. (2) Zum Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Antrag an den Vorstand zu richten. Über die Aufnahme natürlicher Personen entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit. Die Aufnahme juristischer Personen und sonstiger Einrichtungen setzt die Zustimmung des Vorstandes ohne Gegenstimme voraus. Eine Voraussetzung für die Aufnahme ist die Erteilung einer Einzugsermächtigung für Beiträge. (3) In der Mitgliederversammlung haben Mitglieder, die natürliche Personen und mindestens sechzehn Jahre alt sind, einfaches Stimmrecht; gemeinnützige Sportvereine haben doppeltes Stimmrecht. Das Stimmrecht natürlicher Personen ist nicht übertragbar. Das Stimmrecht gemeinnütziger Sportvereine wird durch den/die Vorsitzende(n) bzw. eine(n) Vertreter(in) des jeweiligen Sportvereins ausgeübt. (4) Sonstige Einrichtungen sind fördernde Mitglieder und haben kein Stimmrecht. Soweit Mitglieder einer sonstigen Einrichtung auch Mitglied der LG geworden sind, haben sie die Mitgliedsrechte als natürliche Person. (5) Die Mitgliedschaft in der LG endet mit dem Tod des Mitglieds, durch Austritt des Mitglieds oder durch Ausschluß aus dem Verein. (6) Der Austritt erfolgt zum Monatsende durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. (7) Ein Mitglied kann durch den Vorstand durch Abstimmung mit einfacher Mehrheit aus der LG ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstösst. § 4 Beiträge (1) Der Verein erhebt monatlich Mitgliedsbeiträge, über deren Höhe die Mitgliederversammlung entscheidet. (2) Über die Erhebung und die Höhe einer einmaligen Aufnahmegebühr entscheidet der Vorstand. § 5 Organe des Vereins Die Organe der LG sind: a) der Vorstand b) die Mitgliederversammlung § 6 Der Vorstand (1) Der Vorstand beschließt in allen Angelegenheiten des Vereins, sofern nicht nach dieser Satzung andere Organe des Vereins zuständig sind. Er führt die laufenden Geschäfte des Vereins. (2) Der Vorstand kann sich zur Ausübung seiner Tätigkeit hauptamtlicher Kräfte bedienen. Er ist ermächtigt, für bestimmte Aufgaben Ausschüsse zu berufen. (3) Der Vorstand besteht aus mindestens drei und höchstens neun gewählten Mitgliedern. Ein Verein oder eine Einrichtung kann kein Mitglied des Vorstandes sein. (4) Die Mitgliederversammlung wählt eine Person zum/zur Vorsitzenden, eine Person zum/zur Schatzmeister/in sowie die weiteren Mitglieder des Vorstandes auf zwei Jahre. Sie bleiben bis zur Neuwahl im Amt. Wiederwahl ist zulässig. (5) Der Verein wird in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten durch die/den Vorsitzende/n allein oder durch zwei andere Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. § 6 Mitgliederversammlung (1) Die Mitgliederversammlung ist zu berufen, a) wenn es das Interesse des Vereins erfordert, jedoch mindestens b) einmal im Kalenderjahr, c) bei Ausscheiden eines Mitglieds des Vorstands binnen drei Monaten und d) wenn ein Fünftel der Mitglieder dies in schriftlicher Form unter Angabe von Gründen verlangen. (2) Zur Mitgliederversammlung ist vom Vorstand schriftlich unter Angabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen einzuladen. (3) Beschlußfähig ist jede ordentlich einberufene Mitgliederversammlung unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder. Es wird durch Handzeichen abgestimmt. Auf Antrag ist geheim abzustimmen. Bei Beschlußfassung entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. (4) Über die in der Versammlung gefaßten Beschlüsse ist eine Niederschrift anzufertigen. Das Protokoll ist von einem Mitglied des Vorstandes zu unterschreiben. Jedes Vereinsmitglied ist berechtigt, die Protokolle einzusehen. § 7 Satzungsänderungen (1) Satzungsänderungen der LG können nur von einer ordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Erforderlich ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen. (2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Satzung unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt und wirksam. § 8 Auflösung des Vereins (1) Die LG wird aufgelöst durch Beschluß einer Mitgliederversammlung, die besonders für diesen Zweck einberufen wird. (2) Es muß mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sein. Sind in der Mitgliederversammlung weniger als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder zugegen, so wird frühestens nach Ablauf von zwei Wochen eine neue Mitgliederversammlung einberufen, die unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder endgültig Beschluß faßt. (3) Die Auflösung des Vereins kann nur mit einer Mehrheit von vier Fünftel der in der Mitgliederversammlung anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erfolgen. (4) Falls die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind der erste Vorsitzende und der Schatzmeister gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren. (5) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder eine als steuerbegünstigt besonders anerkannte Körperschaft zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke des Sports. Eine geeignete Körperschaft ist bereits im Auflösungsbeschluß zu benennen. § 9 Schlußbestimmung Die Satzung ist am 11.November 2001 errichtet.
12.05.2013 10:00 von Olzo #intern
WZ Vereins-Voting
Wir machen in der Kategorie Vereine unter 100 Mitglieder beim Vereins-Voting mit: ab Montag dem 13.5. kann hier abgestimmt werdenLG Wuppertal geht flimmern...
Am Donnerstag den 21.Juli zeigt das Openair Kino Talflimmern den Film 127 hours.
Präsentiert wird die Vorstellung von unseren Freunden vom Rockstore.
Wer hat Lust zusammen mit LG und Freunden großes Kino zu schauen? Wir haben die
Möglichkeiten uns Karten reservieren zu lassen, meldet Euch dafür bitte bis Montag
den 18.Juli unter info[at]lg-w.de. Info und Trailer unter
http://talflimmern.de/filmspots/110721.html
Neue Webseite
Die LG Webseite wird gerade renoviert.
Inzwischen sind die meisten Inhalte hier zu finden ... einiges ist aber auch
noch auf der alten Seite ... ihr findet sie hier:
alte Webseite