LG Wuppertal
Laufgemeinschaft Wuppertal e.V.

#intern

21.05.2022 10:44 von ols #intern

neuer LG Vorstand gewählt

Auf der Mitgliederversammlung der Laufgemeinschaft Wuppertal wurde ein neuer Vorstand gewählt. Wir danken Jürgen Zilian für 10 Jahre toller und lustiger Arbeit als 1. Vorsitzender. Am Freitag 20. Mai 2022 hat er auf eigenen Wunsch den Staffelstab abgegeben und an den neuen frisch gewählten 1. Vorsitzenden Frank Ewoldt weitergereicht (Foto). Schatzmeisterin bleibt Corinna Mertens. Die beiden werden im Vorstand tatkräftig unterstützt von Ben Lehmbach, Samuel Ebner, Andreas Gehla, Oliver Seyffert, Jürgen Zilian und Michael Ebeling.

27.03.2021 09:40 von ols #intern

Buff Sternlauf

27. März 2021 - geschafft: 2 / 78
Rundmail, Start der Planung. Wo muss der Buff hin?

Übersicht


Verteilung West


Verteilung Ost


28. März 2021 - im Ziel: 2 / 78

Dieses Tuch soll an alle laufend verteilt werden:


Keine 24h später brummt hier die Hütte. 15 Boten haben sich gemeldet und schwärmen schon aus, Kontakte reaktiviert, Bezirke übernommen, viele viele Mails geschrieben - und bereits 66 / 78 Empfänger eingeplant!
Andreas verteilt die Tücher von Küllenhahn aus, er schreibt: "Also ich gebe jetzt 15 an Corinna raus, 20 weitere nimmt sie für Michael mit, 7 gehen an Pete, 1 Tuch hat Jochen"


29. März 2021 - im Ziel: 6 / 78

Übergabe von 32 Tüchern für "Verteilung Ost":


73 / 78 sind als Empfänger bereits von Boten eingeplant (94%), Boten laufen hin und her, Küllenhahn wurde schon mehrmals angelaufen. Immer mehr Gebiete werden erschlossen, aus Aussenbereich eingeplant - Hattingen z.B. mit dem Rad, Hückeswagen wahrscheinlich sogar laufend. Immer mehr melden sich auch als Boten, es ist ein herrliches, kreatives Chaos :-)


30. März 2021 - im Ziel: 17 / 78 (22%)


weitere Übergaben - und vor allem: alle Laufwege sind inzw. verplant, also 78 / 78 Leuten - 100%!


2. April 2021 - im Ziel: 24 / 78 (31%)


Weil wir so schnell sind, sind die Bilder leicht verwackelt ;) Am Wochenende ist einiges geplant, jetzt wird erstmal richtig über die gesamte Karte verteilt!


4. April 2021 - im Ziel: 37 / 78 (47%)


Fast 50% schon! Bis nach Hattingen wurde inzwischen Rad gefahren, sonst von Bote zu Bote gelaufen. Ich konnte selbst heute 2 Oster-Pakete vor die Tür legen. 2-3 Adressen haben sich inzw. als veraltet herausgestellt, versteckte Ostereier für die Orga sozusagen. Es läuft!


6. April 2021 - im Ziel: 42 / 78 (54%)



9. April 2021 - im Ziel: 56 / 78 (72%)


nur noch 22 to go - davon überraschenderweise 5 mit unklarer Adressenlage, da müssen wir mal forschen ... also aktuell nur noch 17 in der Zustellung bzw. Planung.


11. April 2021 - im Ziel: 59 / 78 (76%)




15. April 2021 - im Ziel: 62 / 78 (80%)


Jetzt sind nur noch ein paar vereinzelte übrig ... einige haben keine Briefkästen draussen, da ist der Erstzustellung gescheitert ... die restlichen paar können jetzt also noch etwas dauern :)


18. April 2021 - im Ziel: 63 / 78 (81%)


Hey, am Wochenende hat es "mein" Tuch nach Köln geschafft: von Andreas über Corinna zu Michael und Desi, über die Nordbahntrasse zu mir gelaufen, mit dem Rad in die Hildener Heide, dort an Ralf übergeben, und er mit dem Rad nach Köln! Yeah!

10. Mai 2021


Und noch immer werden einzelne Tücher im Land verteilt - zur großen Freude aller großen und kleinen Beteiligten! <3


07.09.2014 15:02 von Olzo #intern

Satzung 2001

Satzung
der "LG Wuppertal e.V."                                             


§ 1
Name und Sitz des Vereins

(1) Der Verein führt den Namen "Laufgemeinschaft Wuppertal", 
nachfolgend auch "LG Wuppertal" oder LG abgekürzt.
(2) Der Verein wird in das Vereinsregister beim Amtsgericht
Wuppertal eingetragen. Nach der Eintragung führt er den Zusatz
"eingetragener Verein", in der abgekürzten Form "e.V.".
(3) Der Verein will Mitglied des zuständigen Landesverbandes und 
des entsprechenden nationalen Deutschen Leichtathletikverbandes 
(DLV) werden und diese Mitgliedschaft beibehalten.
(4) Sitz der LG ist Wuppertal.
(5) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.


§ 2
Zweck des Vereins

(1) Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports, insbesondere
der Leichtathletik und des Lauf- und Ausdauersports.
Die Leichtathletik in Wuppertal soll gefördert und dem Breiten-
und Spitzensport in den Vereinen Impulse gegeben werden.              
Der Satzungszweck wird verwirklicht durch Ausübung, Pflege und
Förderung sportlicher Übungen und Leistungen.
(2) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster 
Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur
für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
(3) Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des
Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des
Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen
begünstigt werden.
(4) Vereinsämter sind ehrenamtlich auszuüben. Überschreiten die
anfallenden Arbeiten das zumutbare Maß der ehrenamtlichen Tätigkeit,
können hauptamtliche Kräfte eingesetzt werden.
(5) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung.


§ 3
Mitgliedschaft

(1) Mitglied der LG können Sportinteressierte (natürliche Personen),
gemeinnützige Sportvereine (juristische Personen) und sonstige
Einrichtungen sein. 
(2) Zum Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Antrag           
an den Vorstand zu richten. Über die Aufnahme natürlicher Personen       
entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit. Die Aufnahme
juristischer Personen und sonstiger Einrichtungen setzt die
Zustimmung des Vorstandes ohne Gegenstimme voraus. Eine
Voraussetzung für die Aufnahme ist die Erteilung einer
Einzugsermächtigung für Beiträge.                                    
(3) In der Mitgliederversammlung haben Mitglieder, die natürliche 
Personen und mindestens sechzehn Jahre alt sind, einfaches Stimmrecht;
gemeinnützige Sportvereine haben doppeltes Stimmrecht. Das Stimmrecht 
natürlicher Personen ist nicht übertragbar. Das Stimmrecht gemeinnütziger
Sportvereine wird durch den/die Vorsitzende(n) bzw. eine(n)
Vertreter(in) des jeweiligen Sportvereins ausgeübt.
(4) Sonstige Einrichtungen sind fördernde Mitglieder und haben
kein Stimmrecht. Soweit Mitglieder einer sonstigen Einrichtung
auch Mitglied der LG geworden sind, haben sie die Mitgliedsrechte
als natürliche Person.
(5) Die Mitgliedschaft in der LG endet mit dem Tod des Mitglieds,
durch Austritt des Mitglieds oder durch Ausschluß aus dem Verein.
(6) Der Austritt erfolgt zum Monatsende durch schriftliche Erklärung
gegenüber dem Vorstand.
(7) Ein Mitglied kann durch den Vorstand durch Abstimmung mit einfacher   
Mehrheit aus der LG ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober  
Weise gegen die Interessen des Vereins verstösst.                         


§ 4                                                                       
Beiträge                                                                  
                                                                          
(1) Der Verein erhebt monatlich Mitgliedsbeiträge, über deren Höhe        
die Mitgliederversammlung entscheidet.                                    
(2) Über die Erhebung und die Höhe einer einmaligen Aufnahmegebühr        
entscheidet der Vorstand.                                                 


§ 5
Organe des Vereins

Die Organe der LG sind:
a) der Vorstand
b) die Mitgliederversammlung



§ 6
Der Vorstand

(1) Der Vorstand beschließt in allen Angelegenheiten des Vereins,
sofern nicht nach dieser Satzung andere Organe des Vereins
zuständig sind. Er führt die laufenden Geschäfte des Vereins.
(2) Der Vorstand kann sich zur Ausübung seiner Tätigkeit
hauptamtlicher Kräfte bedienen. Er ist ermächtigt, für bestimmte
Aufgaben Ausschüsse zu berufen.
(3) Der Vorstand besteht aus mindestens drei und höchstens neun         
gewählten Mitgliedern. Ein Verein oder eine Einrichtung kann kein       
Mitglied des Vorstandes sein.                                           
(4) Die Mitgliederversammlung wählt eine Person zum/zur Vorsitzenden, 
eine  Person zum/zur Schatzmeister/in sowie die weiteren Mitglieder 
des Vorstandes auf zwei Jahre. Sie bleiben bis zur Neuwahl im Amt.
Wiederwahl ist zulässig.                                            
(5) Der Verein wird in allen gerichtlichen und außergerichtlichen
Angelegenheiten durch die/den Vorsitzende/n allein oder durch zwei
andere Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.


§ 6
Mitgliederversammlung

(1) Die Mitgliederversammlung ist zu berufen,
a) wenn es das Interesse des Vereins erfordert, jedoch mindestens
b) einmal im Kalenderjahr,
c) bei Ausscheiden eines Mitglieds des Vorstands binnen drei
Monaten und
d) wenn ein Fünftel der Mitglieder dies in schriftlicher Form 
unter Angabe von Gründen verlangen.
(2) Zur Mitgliederversammlung ist vom Vorstand schriftlich unter
Angabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von
2 Wochen einzuladen.
(3) Beschlußfähig ist jede ordentlich einberufene Mitgliederversammlung
unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder. Es wird durch
Handzeichen abgestimmt. Auf Antrag ist geheim abzustimmen. Bei
Beschlußfassung entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen
Stimmen.
(4)  Über die in der Versammlung gefaßten Beschlüsse ist eine
Niederschrift anzufertigen. Das Protokoll ist von einem Mitglied
des Vorstandes zu unterschreiben. Jedes Vereinsmitglied ist 
berechtigt, die Protokolle einzusehen.


§ 7
Satzungsänderungen

(1) Satzungsänderungen der LG können nur von einer ordentlichen
Mitgliederversammlung beschlossen werden. Erforderlich ist eine
Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Satzung unwirksam sein
oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt
und wirksam.


§ 8
Auflösung des Vereins

(1) Die LG wird aufgelöst durch Beschluß einer Mitgliederversammlung,
die besonders für diesen Zweck einberufen wird.
(2) Es muß mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder
anwesend sein.  Sind in der Mitgliederversammlung weniger als die
Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder zugegen, so wird frühestens
nach Ablauf von zwei Wochen eine neue Mitgliederversammlung
einberufen, die unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder
endgültig Beschluß faßt.
(3) Die Auflösung des Vereins kann nur mit einer Mehrheit von vier
Fünftel der in der Mitgliederversammlung anwesenden stimmberechtigten
Mitglieder erfolgen.
(4) Falls die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt,
sind der erste Vorsitzende und der Schatzmeister gemeinsam
vertretungsberechtigte Liquidatoren.
(5) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter
Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine Körperschaft des
öffentlichen Rechts oder eine als steuerbegünstigt besonders
anerkannte Körperschaft zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke
des Sports. Eine geeignete Körperschaft ist bereits im
Auflösungsbeschluß zu benennen.


§ 9
Schlußbestimmung

Die Satzung ist am 11.November 2001 errichtet.


12.05.2013 10:00 von Olzo #intern

WZ Vereins-Voting

Wir machen in der Kategorie Vereine unter 100 Mitglieder beim Vereins-Voting mit: ab Montag dem 13.5. kann hier abgestimmt werden
Vereinswettbewerb WZ

15.07.2011 20:00 von Diego #Party #intern

LG Wuppertal geht flimmern...

Am Donnerstag den 21.Juli zeigt das Openair Kino Talflimmern den Film 127 hours. Präsentiert wird die Vorstellung von unseren Freunden vom Rockstore. Wer hat Lust zusammen mit LG und Freunden großes Kino zu schauen? Wir haben die Möglichkeiten uns Karten reservieren zu lassen, meldet Euch dafür bitte bis Montag den 18.Juli unter info[at]lg-w.de. Info und Trailer unter
http://talflimmern.de/filmspots/110721.html


22.06.2011 18:00 von Olzo #intern #web

Neue Webseite

Die LG Webseite wird gerade renoviert.

Inzwischen sind die meisten Inhalte hier zu finden ... einiges ist aber auch noch auf der alten Seite ... ihr findet sie hier:
alte Webseite